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Angaben

Erziehungsberechtigte(r)

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse an. Ihre Adresse wird ausschließlich für Statusmeldungen (Quittung, Zahlungseingang, etc.) zu Ihrem Leihantrag verwendet.

Schüler(in)
Antrag auf Ermäßigung

Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern werden für jedes Kind nur 80 Prozent des festgesetzten Entgelds für die Ausleihe erhoben. Ich stelle den Antrag:

Bitte geben Sie von zwei weiteren Kindern Name, Schule und Geburtsdatum an.

Antrag auf Befreiung

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, dem SGB VIII, dem SGB XII, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder dem Wohngeldgesetz nur in Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II, des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird, oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, sind von der Zahlung befreit. Ich stelle den Antrag:

Vor- / Paketauswahl

Für diesen Jahrgang wird ausschließlich die Individualleihe angeboten. Bei der Individualleihe können Sie frei wählen, welche Bücher Sie leihen möchten.

Bitte treffen Sie mit den folgenden Auswahlfeldern Ihre Vorauswahl.

Bücher

  Fach Verlag Titel Preis Leihpreis
Naturwissenschaften: Biologie
Weitere Fremdsprachen: Spanisch
Grundpaket: Grundpaket
Summe
Ermäßigung
Gesamt

Leihbedingungen

Leihbedingungen

Sie müssen den folgenden Leihbedinungen zustimmen:

Bitte beachten Sie die Bücherliste der jeweiligen Schulform und gleichen Sie diese mit den in der Bestellliste aufgeführten Büchern ab. Zudem bedenken Sie bitte, dass einige Bücher und Arbeitshefte selbst erworben werden müssen (siehe Hinweise in der jeweiligen Bücherliste).

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen über die Ausleihe von Lernmitteln.

 

  1. Das Entgelt muss bis zum festgelegten Termin durch Überweisung auf das Konto der BBS am Museumsdorf entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

  2. Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die/den in der Anmeldung genannte Schülerin/genannten Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres ausgehändigt.

  3. Der Zeitraum der Ausleihe erstreckt sich grundsätzlich über den Zeitraum eines Schuljahres. Ausnahme: Bei Büchern, die innerhalb einer mehrjährigen Schulform über mehrere Jahre benötigt werden, verbleibt das Buch für mehrere Jahre in der Hand des Schülers/der Schülerin (sogenannte Mehrjahresbände).

  4. Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese innerhalb von 7 Tagen der Schule mitgeteilt werden.

  5. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt werden und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.

  6. Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.

  7. Bei verkürzten Leihzeiten erfolgt eine anteilige Rückerstattung des gezahlten Entgeltes. Es wird dabei von einer regulären Leihzeit von zehn Monaten pro Schuljahr (September bis Juni) ausgegangen. Angefangene Monate zählen als voller Monat. Bei Rückgabe innerhalb der letzten drei Monate der regulären Leihzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  8. Erziehungsberechtigte mit Unterhaltsverpflichtung für mehr als zwei schulpflichtige Kinder können eine Ermäßigung des Entgelts für die Ausleihe auf 80 % des Regelbetrages       (= 20 % Ermäßigung) beantragen. Der Nachweis ist bis zu der o. g.  Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen).

  9. Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen
  • nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende,  Sozialgesetzbuch
  • Achtes Buch - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) ,
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe, § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag),
  • Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG),
  • Asylbewerberleistungsgesetz.

       Der Nachweis ist bis zu der o. g. Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage des Leistungsbescheids oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers).

 

Ich akzeptiere die Leihbedingungen:

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